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Beratung-Zuschuss für die digitale Transformation

Damit auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einsetzen können, unterstützt das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) beim entwickeln betrieblicher Lern- und Experimentierräume.

Wer ist förderberechtigt?

Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, kann Ihr Unternehmen eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
  • Im Unterschied zu uWM gelten für den Programmzweig uWM plus in allen Bundesländern die gleichen Förderkriterien.

Was wird gefördert?

  • Einrichtung betrieblicher Lern- und Experimentierräume
  • Entwicklung passgenauer Lösungen für die digitale Transformation
  • Erprobung innovative Arbeitskonzepte
  • Die Prozessberatung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt, ist beschäftigungsorientiert und wird durch autorisierte uWM-Prozessberater/innen durchgeführt
  • Die Beteiligung der Beschäftigten an den Veränderungsprozessen ist ein wichtiger Baustein.

Vorgehen in drei Schritten:

  • Im ersten Schritt lotsen die bundesweiten Erstberatungsstellen Sie durch das Programm und stellen gemeinsam mit Ihnen den Bedarf fest.
  • unternehmensWert:Mensch plus setzt bewusst auf einen stark beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der Beschäftigte und Geschäftsführung gezielt einbindet. Für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen ist gegenseitiges Vertrauen notwendig: In dem gemeinsamen Prozess kann das Vertrauen gestärkt und die Erfahrung aller genutzt werden.

Höhe und Rahmenbedingungen:

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

  • Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage.
  • die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
  • Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.

Mein Tipp:

Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, im Anschluss eine Beratung im Programmzweig unternehmensWert:Mensch in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen unter: Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch plus

Sie wollen mehr erfahren?

Kontaktieren Sie mich gerne unter:

+49 (0) 56 31 – 91 49 53 oder schreiben Sie mir hallo@anne-alsfasser.de