Beratung-Zuschuss für personalpolitische Veränderungen

Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch (uWM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Nach einer erfolgreichen Modellphase wird das Programm nun bundesweit angeboten.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

*In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich.

Was wird gefördert?

  • Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik
  • Personalpolitische Veränderungen können in den vier Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit und Wissen & Kompetenz angestoßen werden
  • Die Prozessberatung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt, ist beschäftigungsorientiert und wird durch autorisierte uWM-Prozessberater/innen durchgeführt
  • Die Beteiligung der Beschäftigten an den Veränderungsprozessen ist ein wichtiger Baustein.

Vorgehen in drei Schritten:

  • 1. Erstberatung: Im ersten Schritt lotsen die bundesweiten Erstberatungsstellen Sie durch das Programm und stellen gemeinsam mit Ihnen den Bedarf fest.
  • 2. Prozessberatung: Aus einem Pool können Sie für das Programm autorisierte Berater auswählen. Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. 9 Monaten erfolgen.
  • 3. Ergebnisgespräch: Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung besprechen Sie als Unternehmer mit Ihrer Erstberatungsstelle die Ergebnisse, um den Erfolg der angestoßenen Veränderungen langfristig zu sichern.

Höhe und Rahmenbedingungen:

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 % Zuschuss.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten bis zu 50 % Zuschuss.
  • Die max. Beratungsdauer beträgt 10 Tage zu je 1.000 Euro Beratungskosten.

Mein Tipp:

Dieses Programm eignet sich auch für die Vorbereitung von Nachfolgeprozessen.
Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre volle Wirkung entfalten, kann das Programm 2 Jahre nach Projektabschluss noch einmal in Anspruch genommen werden oder mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“ kombiniert werden.

Weitere Informationen unter: Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch

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Kontaktieren Sie mich gerne unter:

+49 (0) 56 31 – 91 49 53 oder schreiben Sie mir hallo@anne-alsfasser.de