Beratung-Zuschuss für die digitale Transformation
Damit auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einsetzen können, unterstützt das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) beim entwickeln betrieblicher Lern- und Experimentierräume.
Wer ist förderberechtigt?
Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, kann Ihr Unternehmen eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
- weniger als 250 Beschäftigte
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
- Im Unterschied zu uWM gelten für den Programmzweig uWM plus in allen Bundesländern die gleichen Förderkriterien.
Was wird gefördert?
- Einrichtung betrieblicher Lern- und Experimentierräume
- Entwicklung passgenauer Lösungen für die digitale Transformation
- Erprobung innovative Arbeitskonzepte
- Die Prozessberatung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt, ist beschäftigungsorientiert und wird durch autorisierte uWM-Prozessberater/innen durchgeführt
- Die Beteiligung der Beschäftigten an den Veränderungsprozessen ist ein wichtiger Baustein.
Vorgehen in drei Schritten:
- Im ersten Schritt lotsen die bundesweiten Erstberatungsstellen Sie durch das Programm und stellen gemeinsam mit Ihnen den Bedarf fest.
- unternehmensWert:Mensch plus setzt bewusst auf einen stark beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der Beschäftigte und Geschäftsführung gezielt einbindet. Für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen ist gegenseitiges Vertrauen notwendig: In dem gemeinsamen Prozess kann das Vertrauen gestärkt und die Erfahrung aller genutzt werden.
Höhe und Rahmenbedingungen:
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
- Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage.
- die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
- Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Mein Tipp:
Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, im Anschluss eine Beratung im Programmzweig unternehmensWert:Mensch in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen unter: Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch plus
Sie wollen mehr erfahren?
Kontaktieren Sie mich gerne unter:
+49 (0) 56 31 – 91 49 53 oder schreiben Sie mir hallo@anne-alsfasser.de