Beratung-Zuschuss für unternehmerisches Know-how

„Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“

Wer ist förderberechtigt?

Junge Unternehmen, nicht länger als 2 Jahre am Markt; Bestandsunternehmer ab 3 Jahre am Markt; Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, von Migrantinnen/Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder zur besseren betrieblichen Integration von MA/innen mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für MA/innen mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, u.a.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Beratungen im Rahmen der Existenzgründung und gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratungen für Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerliche Tätigkeiten
  • Beratungen, die den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen insb. von individuellen Gesundheitsdienstleistungen (IGeL) zum Inhalt haben.

Höhe und Rahmenbedingungen:

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten.

  • Der Zuschuss beträgt 50% (80% in neuen Bundesländern) der Bemessungsgrundlage (bei Jungunternehmen = 4.000,- €, bei Bestandunternehmen = 3.000,- €).
  • Für Unternehmen in Schwierigkeiten = 90% der Bemessungsgrundlage von 3.000,- €.
  • Vor Antragstellung kostenloses Informationsgespräch zw. Unternehmen, ggf. potenziellem Berater und Regionalpartner. Antragstellung auf Gewährung des Zuschusses durch das Unternehmen online über die Antragsplattform des BAFA.
  • Sechs Monate nach Antragsstellung: Einreichung bewilligungsrelevanter Unterlagen bei der Leitstelle (Verwendungsnachweis, Beratungsbericht, Rechnung des Beraters, Kontoauszug zum Nachweis der Rechnungsbegleichung, de-minimis-Erklärung).
  • Bewilligung/Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen durch das BAFA.

Mein Tipp:

Erst nach Erhalt der Inaussichtstellung der Förderung darf mit der Beratung begonnen und der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Weitere Informationen unter: BAFA Förderung Programm

Lesen Sie zu weiteren Fördermöglichkeiten auch unter „Anne schreibt“ den Beitrag „Aktuelle Förderprogramme“

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